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janjan77

Beginner

  • "janjan77" started this thread

Posts: 43

Location: Löbau

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1

Wednesday, April 16th 2008, 5:43pm

Selbständigkeit als Hausgerätetechniker

Hallo zusammen!

Ich habe seit längerem vor, mich als Hausgerätetechniker selbständig zu machen. Leider habe ich keine genauen Angaben, welche Voraussetzungen man erfüllen muss. Der eine sagt, es genügt, wenn man eine gewisse Zeit in diesem Beruf arbeitet, der nächste sagt ein Meisterbrief muss vorhanden sein u.s.w. Könnt ihr mir eine verbindliche Antwort darauf geben?


Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Jan
Unaufmerksame Elektriker können schnell zu leitenden Angestellten werden.

Janko

Teamhack-Betreiber

Posts: 5,281

Location: Lübeck

Occupation: Hausgerätetechniker

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2

Wednesday, April 16th 2008, 6:39pm

Hallo Jan,

beides ist richtig. ENTWEDER Du hast einen Meisterbrief im Elektrotechniker-Handwerk ODER Du hast eine Ausübungsberechtigung. Hier ist der Auszug aus dem Merkblatt der HWK Lübeck:

Quoted

in § 7 b Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) heißt es:
„Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke erhält, wer

1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in
einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung
in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden
anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und

2. in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten
zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen
Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren
ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung
. Eine leitende Stellung ist
dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in
einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis
hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise
erbracht werden.


Die Ausübungsberechtigung ist kostenpflichtig. Anschließend muss bei der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen, die ebenfalls kostenplichtig ist. Im Jahre 2005/2006 hatte ich bei der HWK Kaiserslautern angefragt und dort hätte die Ausübungsberechtigung (genau weis ich es nicht mehr) an die 2000,00 EUR gekostet (für die Prüfung Deiner Unterlagen und ein Stück Papier!). Die HWK's dürfen sich den Betrag aber selber "aussuchen" und daher ist der Betrag in anderen Bundesländern höher oder weniger hoch. Fakt ist aber, dass Du dich in dem Gebiet selbstständig machen musst und Deinen Wohnsitz hast in dem Du die Ausübungsberechtigung beantragst. Nach meinem Umzug nach Schleswig-Holstein habe ich hier bei der HWK nur 180,00 EUR bezahlt (zzgl. einem Obolus für den Eintrag in die Handwerksrolle).

Sei noch zum Abschluß gesagt:
Plane die Selbstständigkeit SORGFÄLTIG. Das heist nicht eine Woche, auch nicht einen Monat! Für die Planung kannst Du ein Jahr kalkulieren! Hole Dir hilfe bei der Handwerkskammer - die haben Berater für soetwas. Für alles was Du als "Normalsterblicher" als kostenlos vermutest, wirst Du etwas bezahlen müssen - ja, auch die Beratung bei der HWK - Aber sie ist sinnvoll!!! Die Baken verlangen (nicht wenig) Geld für die Prüfung von Deinem Businessplan - nimm nicht die erste Bank, auch nicht wenn der Schuh drückt!!! Plane Deinen Kapitalbedarf höher ein als er tatsächlich ist. denn: a) er ist sonst bei den Banken unglaubwürdig, b) er ist für die Banken zu uninterresant und c) hast Du noch einen netten Reservepuffer. Habe genug Geld in der Hinterhand. Gerade wenn Du über die kfw finanzierst musst Du in Vorkasse treten und kannst erst erst mit der BEZAHLTEN Rechnung das Geld aus Deinem Kredit abfordern.

INFORMIERE DICH VORHER GUT - Dazu ist das Internet nur bedingt geeignet!!!

Gruß Janko

P.S. Verbindliche Aussagen aus einem Internetforum??? Wo gibt es denn sowas??? Willst Du mich zur Rechenschaft ziehen wenn ich quatsch geschrieben habe???


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