Das ist doch ganz einfach (Kleinunternehmerregelung: keine ausgew. Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug!):
mit dem ersten Jahr hat das nichts zu tun, im laufenden Jahr nicht mehr als 17,5k€ Umsatz und im darauffolgenden Jahr
nicht mehr als 50k€, liegst Du also in einem Jahr über 17,5k€ dann ist im übernächsten Schluß mit Kleinunternehmer-da ja erst im
darauffolgenden Jahr abgerechnet wird.