You are not logged in.

Ersatzteil-Service für alle Fabrikate (hier klicken)

günstige Ersatzteile + günstige Versandkosten (ab 4,95 €)
Direktsuche: Artikelnummer oder Modell:

  • "ThomasE." started this thread

Posts: 5,102

Location: HU MKK

Occupation: Kfm.Angestellt, qualifizierter Selberschrauber :-)

  • Send private message

1

Thursday, November 6th 2008, 7:03pm

Haftungsfrage ! Welche Teile fallen unter Garantie und Gewährleistung ?

Mich interessiert mal wie das ist mit der Produkthaftung bei Gebrauchtgeräten. Aus was besteht ein Gewährleistungsanspruch der Käufers ? Gibts es da feste Regelung will mich nicht rausreden aber wenn man günstige Geräte verkauft gilt 12 Monate "Garantie" muss ich dann für ALLE defekte Haften oder kann und sind z.b. Verschleissteile ausgeschlossen ? Auf was MUSS eine Gewährleistung gegeben werden ohne wenn und aber ?

Danke für die Hinweise.

Weiter habe ich die Frage, MUSS man einen eigenen Kundendienst anbieten wenn man Neugeräte verkaufen will, oder kann dies dann durch Verweis auf den Werkskundendienst erfolgen ? Macht der Werkkundendienst regelleistungen oder nur Präzedenzfälle ?
Das Leben ist kein Juhuu !
Wissen ist Macht, nix Wissen macht auch nix.
Intelligenz kann mehr Schaden anrichten als Dummheit.

This post has been edited 1 times, last edit by "ThomasE." (Nov 6th 2008, 7:09pm)


Martin

Moderator

Posts: 764

Location: Barsinghausen

Occupation: Kaufmann und Küchenmonteur

  • Send private message

2

Friday, November 7th 2008, 8:10am

Gewährleistung und Garantie bei Gebrauchtgeräten ist nur schwammig geregelt. Aber im Zweifel hast Du die A-Karte.

Wenn ein Hersteller oder Großhändler Neugeräte liefert, ohne dass Du eine eigene Werkstatt hast (die meisten machen das), kannst Du sie auch verkaufen.
Martin

Wer anderen eine Grube gräbt, .....ist vermutlich Tiefbauarbeiter.

efftop.de Die Adresse für hochwertiges Küchen- und Badzubehör

3

Friday, November 14th 2008, 1:28pm

Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel, die nur allzugerne in einen Topf geworfen werden.

Ums mal ganz schlicht zu Formulieren:
Gewährleistung ist das was das Gesetz vorschreibt.
Garantie ist das was Freiwillig vom Hersteller (manchmal auch vom Händler) eingeräumt wird, jedoch nicht gesetzlich Vorgeschrieben ist und eine KANN-Leistung darstellt. Im gegensatz zur Gewährleistung ist eine Garantie relativ schwer Einzuklagen.

Unter Gewährleistung ist grob gesagt zu verstehen, das der Verkäufer verpflichtet ist dem Käufer eine mangelfreie Sache verkauft. Bei Neugeräten liegt diese Pflicht des Verkäufers bei 2 Jahren. Bei Gebrauchtgeräten "kann" sie auf ein Jahr verkürzt werden (ein kulanter Händler gibt abr auch schon mal länger wenn er weis seine geräte sind in Ordnung). Ganz wichtig ist, das egal ob gebraucht oder neu, der Händler die ersten sechs Monate in der Beweispflicht steht, das die verkaufte Ware mängelfrei war. Nach diesen sechs Monaten muss der Kunde beweisen das ein mangel am Gerät bestanden hat.

Verschleissteile sind eine etwas heikle Sache. Bei Teilen, deren offensichtlicher Zweck eine Abnutzung erfordert, ist der Verschleiss kein mangel (Bsp.: Ein Bleistift). Bei Teilen, die zwar ebenfalls einem Verschleiss unterliegen, aber deren offensichtlicher Zweck nicht dieser ist, liegt nur dan ein Mangel vor, wenn sie durch Fehlproduktion oder ähnliches kaputt gehen. (Bsp. Bei ner 2 Monate alten Waschmaschine fliegt einem der Keilriemen um die Ohren). Hier greift dann wieder die Beweispflicht.

Zum Thema Kundendient:
Man braucht als Händler keinen eigenen Kundendienst. Man ist jedoch dazu verpflichtet defekte Geräte die bei einem gekauft wurden, entgegen zu nehmen und sofern gegeben Reparaturmaßnamen auszuführen/ausführen zu lassen, oder aber einen entsprechenden Kundendient zu beauftragen sich das Gerät anzusehen. Ein schlichter Verweis auf einen Werkskundendient geht nicht, da nicht der Hersteller, sondern der Händler Vertragspartner des Käufers ist und somit in der Gewährleistungspflicht steht.
Wie Händler und Werkskundendienst miteinander arbeiten weiss ich allerdings nicht. Ist wohl auch von Kundendienst zu Kundendienst unterschiedlich.

Rundum gesagt, hat der Händler die ersten sechs Monate meist die A-Karte.

röhre

Moderator

Posts: 1,148

Location: NRW

Occupation: Kundendiensttechniker

  • Send private message

4

Sunday, December 7th 2008, 9:18pm

Es gibt keine dumme Fragen, es gibt nur dumme Antworten :D
Und immer schön die VDE-Vorschriften beachten :P

This post has been edited 3 times, last edit by "röhre" (Dec 7th 2008, 10:31pm)


  • "ThomasE." started this thread

Posts: 5,102

Location: HU MKK

Occupation: Kfm.Angestellt, qualifizierter Selberschrauber :-)

  • Send private message

5

Saturday, December 13th 2008, 7:08am

Danke Shadowrunner, ich arbeite schon seit 25 Jahren im Einzelhandel (Grossmarkt) Elektroweisseware, nur wurde hier natürlich kulant ALLES getauscht was sich keine normaler Händler leisten kann. Die Unterschiede von Gewährleistung und Garantie kenne ich aber meist nicht der Käufer.

Nach einer jüngeren Gerichtsurteil gilt sogar nicht mehr die allgemeine Beweisumkehr nach dem 6 Monat, ja der "arme Verbraucher" hat eben alle rechte. Will mich nicht aus der Verantwortung stehlen aber manche Geräte sehen schon arg geschunden aus da muss mal kompromisse machen und wer bei 140,- Euro noch fragt ob man "beim Preis noch was machen kann" der ist schon bischen beschränkt mit verlaub.

Naja, habe aber keine probleme meine Geräte laufen jetzt seit 4 Jahren ohne probleme alles andere war ebenso problemlos ich einige mich mit jedem Käufer selbst mit den schwierigsten.
Das Leben ist kein Juhuu !
Wissen ist Macht, nix Wissen macht auch nix.
Intelligenz kann mehr Schaden anrichten als Dummheit.

6

Sunday, January 4th 2009, 11:12am

Hallo Thomas
Die Beweisumkehr gilt nach wie vor. Das was nicht mehr gilt, ist das der Händler bei einem Wandel des Gerätes ein Nutzungsäntschädigung verlangen kann.
Anmsonsten ist alles beim alten geblieben.
Gruß Uevchen45
Und immer schön aufpassen. Strom kann dein Freund aber auch dein Feind sein.:thumbup:
Stecker raus bevor man anfängt zu schrauben 8|
Und am Ende eine Sicherheitsprüfung VDE 0701/702
Bitte keine Anfragen per Privaten Nachrichten, sollen doch alle was davon haben.
Und erwartet keine Wunder, sind auch nur Menschen :D

  • "ThomasE." started this thread

Posts: 5,102

Location: HU MKK

Occupation: Kfm.Angestellt, qualifizierter Selberschrauber :-)

  • Send private message

7

Sunday, January 18th 2009, 11:10am

Ja das sieht man mal, alle für den Verbraucher gut gemacht "so kurbelt man die Wirtschaft an" mit diesem verqueren Gesetzen.
Das Leben ist kein Juhuu !
Wissen ist Macht, nix Wissen macht auch nix.
Intelligenz kann mehr Schaden anrichten als Dummheit.

8

Sunday, January 18th 2009, 5:48pm

Hallo Thomas
Kann man so nicht sagen. Ist ja nur in den ersten 6 Monaten, das der Unternehmer das komplette Risiko trägt. Danach kann man sich ja darauf berufen, das dass teil ja lange genug Funktioniertt hatt, heißt also, das der Fehler nicht vom Ursprung her stammt.
Das was alle so ärgert, ist das dieses Gesetzt etwas schwammig geschrieben ist. Man hätte ganz klar sagen sollen,komplette 2 Jahre Garantie ohne wenn und aber. Wäre besser für alle.
Und auf die Reparaturen, würde ich immer in der AGB stehen haben das nur die verkürzte Gewährleistung gilt. Sonst nämlich auch hier 2 Jahre.
Bei Ersatzteilen ist das sowieso so, das du 2 Jahre´Garantie gibst.
Gruß Uevchen45
Und immer schön aufpassen. Strom kann dein Freund aber auch dein Feind sein.:thumbup:
Stecker raus bevor man anfängt zu schrauben 8|
Und am Ende eine Sicherheitsprüfung VDE 0701/702
Bitte keine Anfragen per Privaten Nachrichten, sollen doch alle was davon haben.
Und erwartet keine Wunder, sind auch nur Menschen :D