Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel, die nur allzugerne in einen Topf geworfen werden.
Ums mal ganz schlicht zu Formulieren:
Gewährleistung ist das was das Gesetz vorschreibt.
Garantie ist das was Freiwillig vom Hersteller (manchmal auch vom Händler) eingeräumt wird, jedoch nicht gesetzlich Vorgeschrieben ist und eine KANN-Leistung darstellt. Im gegensatz zur Gewährleistung ist eine Garantie relativ schwer Einzuklagen.
Unter Gewährleistung ist grob gesagt zu verstehen, das der Verkäufer verpflichtet ist dem Käufer eine mangelfreie Sache verkauft. Bei Neugeräten liegt diese Pflicht des Verkäufers bei 2 Jahren. Bei Gebrauchtgeräten "kann" sie auf ein Jahr verkürzt werden (ein kulanter Händler gibt abr auch schon mal länger wenn er weis seine geräte sind in Ordnung). Ganz wichtig ist, das egal ob gebraucht oder neu, der Händler die ersten sechs Monate in der Beweispflicht steht, das die verkaufte Ware mängelfrei war. Nach diesen sechs Monaten muss der Kunde beweisen das ein mangel am Gerät bestanden hat.
Verschleissteile sind eine etwas heikle Sache. Bei Teilen, deren offensichtlicher Zweck eine Abnutzung erfordert, ist der Verschleiss kein mangel (Bsp.: Ein Bleistift). Bei Teilen, die zwar ebenfalls einem Verschleiss unterliegen, aber deren offensichtlicher Zweck nicht dieser ist, liegt nur dan ein Mangel vor, wenn sie durch Fehlproduktion oder ähnliches kaputt gehen. (Bsp. Bei ner 2 Monate alten Waschmaschine fliegt einem der Keilriemen um die Ohren). Hier greift dann wieder die Beweispflicht.
Zum Thema Kundendient:
Man braucht als Händler keinen eigenen Kundendienst. Man ist jedoch dazu verpflichtet defekte Geräte die bei einem gekauft wurden, entgegen zu nehmen und sofern gegeben Reparaturmaßnamen auszuführen/ausführen zu lassen, oder aber einen entsprechenden Kundendient zu beauftragen sich das Gerät anzusehen. Ein schlichter Verweis auf einen Werkskundendient geht nicht, da nicht der Hersteller, sondern der Händler Vertragspartner des Käufers ist und somit in der Gewährleistungspflicht steht.
Wie Händler und Werkskundendienst miteinander arbeiten weiss ich allerdings nicht. Ist wohl auch von Kundendienst zu Kundendienst unterschiedlich.
Rundum gesagt, hat der Händler die ersten sechs Monate meist die A-Karte.